Staatsanwaltschaft Kaiserslautern

Anschrift:
Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern
Postfach 3560, 67623 Kaiserslautern

Telefon: 0631/3721-0
Telefax: 0631/3721-285
E-Mail: stakl(at)genstazw.jm.rlp.de

Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.

 

Wichtiger Hinweis

Aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Datensicherheit können Eingaben in Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erklärungen, die Fristen wahren sollen, nicht per einfacher E-Mail erfolgen.

Diese sind schriftlich auf dem Postweg, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) oder elektronisch unter Wahrung der Voraussetzungen des § 32a der Strafprozessordnung sowie unter Beachtung der Voraussetzungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vorzunehmen. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.

Hinweise an die Öffentlichkeit und die Beteiligten eines Verfahrens anlässlich der Coronakrise

In Rheinland-Pfalz ist seit 26.11.2022 die Absonderungspflicht für positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen weitgehend aufgehoben.

Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske oder einer Maske eines vergleichbaren Standards tragen. Hiervon ausgenommen sind positiv getestete Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Personen, denen es aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, eine Maske zu tragen, unterliegen der Absonderung und dürfen das Gebäude nicht betreten.

Sollten Sie im vorgenannten Fall – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt – zu einem Termin geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen bitte unverzüglich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Positiv getesteten Personen wird empfohlen, Kontakte weitgehend zu reduzieren und damit zur Infektionsprävention beizutragen. Besucherinnen und Besuchern steht es im Übrigen frei, im Gebäude eigenverantwortlich eine Maske zu tragen. Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter:

https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/

Die Behörde ist wegen gleitender Arbeitszeit zu folgenden Sprechzeiten erreichbar

Montag bis Freitag:  09:00 bis 12:00 Uhr und im Übrigen nach Vereinbarung

Behörden- und Geschäftsleitung

Behördenleiter und Pressesprecher:
Dr. Udo Gehring, Leitender Oberstaatsanwalt
Telefon: 0631/3721-200
Telefax: 0631/3721-205

Ständiger Vertreter:
Dr. Dominik Ludwig, Oberstaatsanwalt

Geschäftsleiterin:
Mandy Bernheisel, Justizamtfrau

 

Sicherheitskontrollen

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Ebenso ist Besuchern die Mitnahme von Tieren untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Blindenführ- und Assistenzhunde für dazu berechtigte Personen sowie Diensthunde der Polizei.

Prozessbehandlungen

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bei einer Justizbehörde Klage per E-Mail zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.

Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich auf dem Postweg, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) vorgenommen werden.

Für Schulabgänger bietet die rheinland-pfälzische Justiz interessante Berufsausbildungen an, die durch eine Kombination von Lehr- und Studiengängen zusammen mit einer praktischen Ausbildung umfassend auf die künftigen Aufgaben vorbereiten.

Außerdem kann im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken das Rechtsreferendariat absolviert werden.