| Staatsanwaltschaft Kaiserslautern

Anklage wegen Angriffs auf Familie in Kusel

Auf die gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und des Polizeipräsidiums Westpfalz vom 19.05.2023 nehme ich Bezug (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/5513052 ).

Am 16. Mai dieses Jahres kam es auf einem Parkplatz in Kusel zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit mehreren Beteiligten und zwei Verletzten. Die Polizei ergriff Maßnahmen zum Schutz der angegriffenen Familie und ermittelte. Aufgrund des bisherigen Ergebnisses der Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nunmehr Anklage gegen zwei Männer aus Niedersachsen im Alter von 28 und 31 Jahre sowie gegen einen 51-Jährigen aus Bremen. 

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vor. Sie waren nach dem Ergebnis der Ermittlungen für die Tat von Niedersachsen nach Kusel angereist. Zwei von ihnen führten Teleskopschlagstöcke, einer einen Baseballschläger mit sich und schlugen damit auf einen 47-jährigen Mann ein. Als ein 20-Jähriger ihm zur Hilfe eilte, schlugen die drei mit den Fäusten bzw. einem Baseballschläger auch auf diesen ein. Der 47-Jährige erlitt eine Platzwunde am Kopf, beide Opfer erlitten Prellungen am Oberkörper.

Anlass für die Tat war nach dem Ergebnis der Ermittlungen, dass die Partnerin eines der Angreifer sich von diesem getrennt hatte und sich wieder bei ihrer Familie im Landkreis Kusel aufhielt.

Die Staatsanwaltschaft erhebt mit ihrer Anklage gegen die drei Männer den weiteren Vorwurf der Verabredung zu einem Verbrechen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatten die drei Männer verabredet, nach dem 16. Mai nochmals in den Landkreis Kusel zu fahren, die Frau, die sich getrennt hatte, gewaltsam zu ihrem Ex- Partner zu bringen und Mitglieder ihrer Familie zu töten. In rechtlicher Hinsicht stellt dies eine Verabredung zum Verbrechen des Totschlags und zum Verbrechen eines erpresserischen Menschenraubs dar.

Die drei Männer machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, soweit sie wegen eventueller weiterer Beteiligter geführt werden.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zum Landgericht Kaiserslautern erhoben. Die drei Männer, gegen die Anklage erhoben wurde, befinden sich in Untersuchungshaft. Das Landgericht Kaiserslautern hat jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

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