Anklage wegen Beschädigung von Telefonleitungen in Otterberg

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Anklage wegen Beschädigungen von Telefonleitungen in Otterberg erhoben. Am Nachmittag des 17.01.2024 waren an einem Telefonmast in Otterberg Telefonleitungen durchtrennt worden. Vier Telefonanschlüsse waren deshalb für mehrere Tage funktionsunfähig. Ferner entstand ein Sachschaden von ca. 400 Euro.

 

Die Ermittlungen der Polizei in Kaiserslautern haben zur Ermittlung eines Tatverdächtigen geführt. Gegen diesen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nunmehr Anklage zum Strafrichter in Kaiserslautern erhoben. Er hat sich zum Vorwurf nicht geäußert, sondern von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. In rechtlicher Hinsicht wirft ihm die Staatsanwaltschaft Störung von Telekommunikationsanlagen vor.

 

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

 

§ 317 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs lautet:

 

§ 317 Störung von Telekommunikationsanlagen

(1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

 

Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt
 

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