Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Anklage gegen einen Mann aus Otterberg erhoben mit dem Vorwurf, im Sommerhalbjahr 2023 auf Otterberger Gebiet über 30 Lkw-Ladungen Erdaushub aus Baustellen abgelagert zu haben. Der Erdaushub war nach dem Ergebnis der Ermittlungen teilweise mit Bauschutt und Recycling-Material vermengt und zur Endlagerung bestimmt. Nach der rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der verwaltungsrechtlichen Würdigung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als zuständiger oberer Abfallbehörde ist ein solcher Sachverhalt als Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage zu qualifizieren. Dem Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft vor, den Erdaushub abgelagert zu haben, obwohl er wusste, dass eine verwaltungsrechtliche Genehmigung erforderlich war, aber nicht vorlag.
Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zum Amtsgericht Kaiserslautern erhoben, das jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat.
Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt