Aufgrund der bisherigen Ermittlungen steht eine Bewohnerin im Verdacht der vorsätzlichen Brandstiftung in suizidaler Absicht. Nach den bisherigen Ermittlungen handelte sie unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung, die ihre Schuldfähigkeit zumindest einschränkte. Diese Bewohnerin wurde durch den Brand verletzt und befand sich bis vor Kurzem deswegen zur Behandlung in einem Krankenhaus. Derzeit ist die Frau aufgrund richterlicher Anordnung vorläufig untergebracht in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit in Auftrag gegeben.
Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt