Nach Razzia Freiheitsstrafen gegen vier Personen verhängt und 17 Spielautomaten eingezogen

Am 09.07.2024 hatten Kräfte des Polizeipräsidiums Westpfalz, der Steuerfahndung Neustadt und des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik unter Leitung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern eine Razzia im Stadtgebiet Kaiserslautern durchgeführt, wegen des Verdachts des illegalen Automatenglückspiels. Auf die damalige Presseerklärung nehme ich Bezug: 

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/5819339

Das Verfahren ist nunmehr rechtskräftig abgeschlossen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat sich der Verdacht bestätigt. Vier Personen wurden wegen des gewerbsmäßigen Aufstellens von illegalen Spielautomaten rechtskräftig zu Freiheitsstrafen von jeweils 10 Monaten verurteilt, die unter Geldauflagen zur Bewährung ausgesetzt wurden. 17 Spielautomaten mit dem darin befindlichen Bargeld wurden eingezogen. Der Vorwurf umfasste jeweils neben der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen auch die Hinterziehung von Vergnügungssteuern in Höhe von insgesamt ca. 30.000 Euro. Der Tatzeitraum umfasste die 8 Monate vor der Razzia. Das Verfahren gegen die fünfte von der Razzia betroffene Person wurde wegen geringen Verschuldens eingestellt, da diese nach dem Ergebnis der Ermittlungen nur einen geringen Tatbeitrag als Gehilfe geleistet hatte.

 

Dr. Gehring

Leitender Oberstaatsanwalt

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