| Staatsanwaltschaft Kaiserslautern

Anklage wegen Subventionsbetrug in Millionenhöhe

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat gegen einen 52-jährigen, in Frankreich wohnhaften Unternehmer Anklage wegen Subventionsbetrug in Millionenhöhe erhoben. Die Anklage ist bei einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kaiserslautern anhängig, die über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat.

Dem Unternehmer wird vorgeworfen, bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz in Mainz (ISB) Investitionszuschüsse für den Kauf von Kranfahrzeugen beantragt und in den Förderverfahren unzutreffende Angaben über den Beginn der Investitionen gemacht zu haben. Ihm wird vorgeworfen, dabei über zwei von ihm faktisch geführte Firmen gehandelt zu haben, die ihren Sitz im Landgerichtsbezirk Kaiserslautern hatten. Außer dem Unternehmer sind zwei weitere Personen als Mittäter angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem Unternehmer in Kenntnis der Sachlage gehandelt zu haben, wobei sich das Handeln eines Mittäters auf die Mitwirkung in einem der Förderverfahren beschränkt.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren die Mittel zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur bereitgestellt. Sie sollten zu neuen Investitionen anregen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen. Bereits vor Antragstellung getätigte Investitionen sollten dementsprechend nicht nachträglich gefördert werden. Die Fördermittel wurden teilweise aus EU-Mitteln und teilweise aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt.

Die Firmen befassten sich im Schwerpunkt mit der Vermietung von Kränen. Für den Kauf neuer Kräne im Wert von rund 16,5 Millionen Euro beantragten die Firmen nach dem Vorwurf der Anklage in den Jahren 2007, 2009 und 2010 jeweils Zuschüsse und erklärten im Verlauf der Förderverfahren, mit den Investitionsvorhaben nicht vor Antragstellung begonnen zu haben. Sie erhielten Zuschüsse in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war die überwiegende Zahl der Kräne aber schon vor der Antragstellung im Namen anderer vom Unternehmer zumindest faktisch geführten bzw. beherrschten Firmen bestellt. Um dies gegenüber der ISB zu verschleiern, wurden die Bestellungen bzw. Auftragsbestätigungen nach Antragstellung auf die beiden antragstellenden Firmen umgeschrieben.

In rechtlicher Hinsicht wird dem Unternehmer und den beiden Mitbeschuldigten der Vorwurf des Subventionsbetrugs gemacht. Der Tatbestand des Subventionsbetrugs stellt den unter Strafe, der „einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind“ (§ 264 des Strafgesetzbuchs).

Der 52-jährigen Unternehmer und die beiden Mitbeschuldigten bestreiten den Tatvorwurf. Sie machen insbesondere geltend, die Angaben über den Beginn der Investitionen seien objektiv nicht subventionserheblich gewesen und die Bedeutung dieser Angaben sei für sie subjektiv nicht erkennbar gewesen.

Teilen

Zurück