Ende letzter Woche hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Haftbefehl gegen eine 45-jährige Frau aus Primasens erlassen. Aus Ermittlungen der Kriminaldirektion Kaiserslautern unter Leitung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ergibt sich der Verdacht, dass die Frau im Oktober 2024 über eine Internetplattform einen erotischen Escort-Service anbot, einen entsprechenden Auftrag auch annahm und den Mann in einem Apartment in Kaiserlautern, das er für das Treffen angemietet hatte, aufsuchte, ihn dann aber mit K.-o.-Tropfen betäubte. Als der Mann Stunden später erwachte, war die Frau mit seinem Bargeld in Höhe von ca. 600 Euro verschwunden. In rechtlicher Hinsicht wird der Frau gefährliche Körperverletzung und schwerer Raub vorgeworfen.
Gegenstand des Haftbefehls ist ein weiterer gleichgelagerter Fall. Die 45-Jährige steht nämlich ferner im Verdacht, bereits im Juli 2020 über dieselbe Internetplattform sexuelle Dienstleistungen angeboten, einen entsprechenden Auftrag auch angenommen und den Mann in dessen Wohnung in einem Ort nahe Pforzheim aufgesucht zu haben, ihn aber dann mit K.-o.-Tropfen in einem Getränk betäubt zu haben. Als der Mann Stunden später erwachte, war die Frau mit seinem Bargeld in Höhe von ca. 700 Euro verschwunden.
Die Frau wurde Ende letzter Woche dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Haftbefehl aufrechterhielt. Haftgrund ist Wiederholungsgefahr. Die 45-Jährige machte bestreitende Angaben zu Sache, die jetzt überprüft werden. Die Frau befindet sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen laufen.
Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt